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Hauptversammlung

 

Haben Sie Aktien im Depot? Dann sind Sie auch berechtigt, an der Hauptversammlung der entsprechenden Aktiengesellschaft teilzunehmen. Die Hauptversammlung wird vom Vorstand des Unternehmens einberufen und ist das Beschlussorgan der Gesellschaft. Beispiel: Der Vorstand schlägt die Höhe der Dividendenzahlung vor, die Hauptversammlung beschließt darüber mit einfacher Mehrheit. Oder: Der Aufsichtsrat des Unternehmens wird neu gewählt. Auch Kapitalerhöhungen oder Satzungsänderungen werden von der Hauptversammlung beschlossen. 

Während der Hauptversammlung berichtet der Vorstand über die bisherige Geschäftsentwicklung und die weiteren Aussichten. 

Organisatorisch ist die Hauptversammlung eines von drei Organen einer Aktiengesellschaft, daneben gibt es noch den Vorstand und den Aufsichtsrat. 

Die ordentliche Hauptversammlung findet in der Regel einmal im Jahr statt. Bei besonderen Anlässen, etwa größeren Umstrukturierungen, gibt es auch die Möglichkeit, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Seit der Pandemie werden die Sitzungen meist virtuell durchgeführt. 

Stimmberechtigt ist man, wenn man Stammaktien des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag im Depot hat. Man kann das Stimmrecht direkt ausüben oder per Vollmacht auf einen Beauftragten übertragen. In manchen Konzernen gibt es hierfür spezielle Vereine.