Stammaktien

Eine Stammaktie bezeichnet eine Aktie, der ein Stimmrecht zugerechnet ist. Die meisten gehandelten Aktien sind Stammaktien. Allerdings wird der Zusatz „Stammaktie“ bei der Wertpapierbezeichnung nur dann angegeben, wenn es auch Vorzugsaktien gibt. Diese wiederum gibt es nur bei einer kleinen Minderheit von Unternehmen.


Wenn man also Aktien kauft und kein Vermerk bezüglich Stammaktie (St.) oder Vorzugsaktie (Vz.) bei der Bezeichnung des Wertpapiers steht, kann man davon ausgehen, dass es sich um eine Stammaktie handelt. Damit hat man als Aktionär ein Stimmrecht und kann sich eine Einladung zur Hauptversammlung der betreffenden Aktiengesellschaft ausstellen lassen. Die Teilnahme an der Hauptversammlung ist für Aktionäre allerdings keine Pflicht, sondern nur ein Recht.
Jede Stammaktie hat genau eine Stimme bei der Hauptversammlung. Hat man zehn Stück von einer Aktie im Depot, hat man zehn Stimmen bei der Hauptversammlung.

Die Stimmrechte lassen sich, falls man nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen kann oder möchte, an eine andere Person oder z.B. an eine Aktionärsvereinigung übergeben, die dann bei der Hauptversammlung mit den übertragenen Stimmrechten an den Abstimmungen teilnehmen.

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