Wertpapier

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht verbrieft. Dieses Recht kann gegenüber dem Schuldner nur bei Vorlage der Urkunde geltend gemacht werden. Zu den Wertpapieren gehören Anleihen, Schuldverschreibungen, Aktien und Zertifikate. In der heutigen Zeit werden Wertpapiere allerdings nicht mehr, oder nur noch sehr selten, als Urkunde auf Papier gedruckt. Der Handel von Wertpapieren erfolgt inzwischen digital. Daher werden die Wertpapiere nicht mehr wie früher zwischen den Banken in Papierform hin- und hergeschickt. Bei der Vielzahl der Kauf- und Verkaufsvorgänge, wäre dies nicht mehr zu handhaben.

Wertpapiere werden nach verschiedenen Kriterien eingeteilt. Eine Form der Einteilung ist die nach der Bezeichnung des Berechtigten/Begünstigten. Hier gibt es zum einen Inhaberpapiere wie Inhaberaktie oder Inhaberschuldverschreibungen, zum anderen Orderpapiere wie z.B. Namensaktien.


Während bei Inhaberpapieren die bloße Übergabe der Urkunde (z.B. Aktie) ausreichend ist, um eine Übertragung auf einen anderen Berechtigten durchzuführen, wird der Berechtigte auf Orderpapieren namentlich erwähnt. Namensaktien kommen auch immer seltener vor, sind aber noch am Markt zu finden. Die meisten heutzutage gehandelten Wertpapiere sind Inhaberpapiere.

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