Fragen & Antworten
Klicken Sie auf den Button „Jetzt Depot eröffnen“. Sie werden Schritt für Schritt durch den Eröffnungsprozess geführt. Anschließend legitimieren Sie sich über das PostIdent-Verfahren. Eine Unterschrift und ein Postversand sind nicht mehr nötig. Für weitere Informationen schauen Sie doch einfach in dieses Erklärvideo:
https://youtu.be/xfeCAQ9wWYE?t=519
Ja, dies ist möglich. Jedoch benötigen wir dann zur Depoteröffnung zusätzlich einen Adressnachweis, der nicht älter als 12 Monate sein darf.
Folgende Adressnachweise werden von der DAB BNP Paribas akzeptiert:
· Deutsche Meldebescheinigung mit vollständiger Adresse oder anderer amtlicher Nachweis mit Adresse
· Personalausweis
· Deutscher Einkommensteuerbescheid (inkl. Erstelldatum)
· Aufenthaltstitel von ausländischen Staatsbürgern in Deutschland
· Versorgernachweise:
- Strom-, Gas oder Wasserrechnung
- Internetprovider- oder Festnetztelefonrechnung
Bitte senden Sie diese per E-Mail an Depotservice@smartbroker.de.
Ja, die Depoteröffnung ist grundsätzlich auch für im Ausland lebende Personen möglich. Aus steuerlichen Gründen benötigt die depotführende Bank zusätzlich ein von Ihnen unterschriebenes FATCA-Formular, sowie eine amtliche Meldebescheinigung. Letztere darf nicht älter als 12 Monate sein.
Das FATCA-Formular finden Sie im Formularcenter.
Bitte senden Sie das unterschriebene FATCA-Formular, sowie Ihre amtliche Meldebescheinigung per E-Mail an: Depotservice@smartbroker.de.
Ja, eine Depoteröffnung ist grundsätzlich auch für im Ausland lebende Personen mit einer anderen Staatsbürgerschaft möglich. Bitte beachten Sie, dass die Depotführende Bank sich jedoch vorbehält, nicht alle Länder für eine Depoteröffnung zu akzeptieren.
Aus steuerlichen Gründen benötigt die depotführende Bank zusätzlich ein von Ihnen unterschriebenes FATCA-Formular, sowie eine amtliche Meldebescheinigung. Letztere darf nicht älter als 12 Monate sein.
Das FATCA-Formular finden Sie im Formularcenter.
Bitte senden Sie das unterschriebene FATCA-Formular, sowie Ihre amtliche Meldebescheinigung per E-Mail an: Depotservice@smartbroker.de.
Bitte beachten Sie: Da in den Vereinigten Staaten von Amerika die rechtlichen Grundlagen für die Depot-/Konto-Verträge von den europäischen Vorgaben differieren, dürfen US-Bürger kein Smartbroker Depot/Konto eröffnen. Dieses gilt auch dann, wenn der Antragsteller zwar keine US-Staatsbürgerschaft besitzt, aber seine Melde- bzw. Versandadresse länger als sechs Monate in den USA hat. Bevollmächtigungen für US-Staatsbürger sind allerdings möglich.
Sie können den Depotübertrag hier online beauftragen. Sie benötigen dafür Ihre Steuer-Identifikationsnummer, die Depotnummer Ihrer bisherigen Bank, sowie Ihre 10 -stellige Smartbroker-Depotnummer (12-stellig bei Angabe mit führenden Nullen). Bruchstücke werden beim Depotübertrag nicht mit übertragen. Diese müssen separat veräußert werden.
Bei einem inländisch geführten Depot, sowie der Wertpapierverwahrung über Clearstream dauert ein Depotübertrag in der Regel 2-3 Wochen, je nach Bearbeitungszeit der abgebenden Bank. Aus gesetzlichen Gründen darf die abgebende Bank sich jedoch nicht länger als 3 Wochen Zeit lassen.
Handelt es sich um einem Übertrag aus dem Ausland, bzw. ist die Wertpapierverwahrung nicht bei Clearstream, entstehen längere Bearbeitungszeiten.
Der Übertrag von Wertpapieren ist kostenlos. Hier können Sie den Wertpapierübertrag online durchführen.
Wird ein Wertpapier auf ein anderes Depot übertragen, so nimmt Smartbroker als Einstandskurs den Tageskurs der Einbuchung im Smartbroker-Depot. Der Tageskurs ist in der Regel nicht mit dem wahren Kaufkurs identisch. Diesen angezeigten Kurs können Sie anpassen lassen. Bitte senden Sie uns hierfür eine E-Mail an service@smartbroker.de. Die Anschaffungsdaten der Wertpapiere werden Ihnen bei einem erfolgreichen Depotübertrag in Ihrer Postbox eingestellt.
Ja, Sie haben die Möglichkeit, bis zu 10 Unterdepots zu führen. Diese sind selbstverständlich ebenfalls kostenfrei. Bitte schreiben Sie handschriftlich auf das Formular, wie viele Unterdepots Sie benötigen.
Für die Verschiebung von Positionen vom Hauptdepot in ein Unterdepot bitten wir Sie, eine E-Mail unter Angabe der zu verschiebenden Position/en (WKN Nummer) und Angabe der jeweiligen Depotnummern an depotservice@smartbroker.de zu senden.
Ein Lagerstellenwechsel dauert in der Regel bis zu 6 Bankarbeitstage.
Leider kann Ihre depotführende Bank, die DAB BNP Paribas, seit dem 01. Juli 2021 keine Einstandsdaten aus Wertpapierüberträgen aus dem Ausland verarbeiten. Hintergrund für diese Entscheidung sind die Abzugsverpflichtungen nach dem § 44 EStG, die der DAB BNP Paribas die Prüfung auferlegen, dass die übermittelten Einstandsdaten der deutschen Gesetzgebung entsprechen. Diese Prüfung kann regelmäßig nicht rechtssicher durchgeführt werden.
Ja, auch dies ist grundsätzlich möglich. Bitte füllen Sie dieses Formular aus und senden es zu Ihrer abgebenden Bank. Sollte die abgebende Bank noch weitere Informationen benötigen, wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzten.
Sie können von Ihrem Eurokonto und/oder Währungskonto, folgende Fremdwährungen weltweit überweisen: EUR, Australische Dollar, Kanadische Dollar, Schweizer Franken, Tschechische Kronen, Dänische Kronen, Britische Pfund, Hongkong Dollar, Japanische Yen, Norwegische Kronen, Neuseeland Dollar, Schwedische Kronen, Singapur Dollar, US-Dollar, Südafrikanische Rand.
Bitte beachten Sie: Übersteigt der Gegenwert der Überweisung EUR 12.500,- ist die Überweisung nach dem Außenwirtschaftszahlungsverkehr meldepflichtig.
Die Smartbroker AG arbeitet mit einer großen europäischen Abwicklungsbank zusammen. Die Einlagen unserer Kunden sind durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu 100.000 € geschützt. Darüber hinaus unterliegen die Einlagen auch dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier:
Eine App gibt es aktuell noch nicht. Über unseren Webauftritt (www.smartbroker.de) kann das Depot aber im vollen Umfang auch über das Smartphone genutzt werden.
Eine TAN-Liste ist aus gesetzlichen Gründen nicht mehr zulässig. Das Online-Banking, nur über die mobile TAN gilt als unsicher. …
Als Kunde von Smartbroker können Sie das photoTAN-Verfahren via DAB SecurePlus App oder einen TAN-Generator nutzen.
Genauere Informationen finden Sie unter https://smartbroker.de/secureplus/.
Der Login erfolgt über unsere Homepage www.smartbroker.de. Die dafür benötigten Zugangsdaten erhalten Sie postalisch nach erfolgreicher Depoteröffnung.
Die Logout-Zeit ist gesetzlich, durch die PSD 2 Richtlinien (Kapitel II, Artikel 4, 3. D, Seite 15), auf 5 Minuten festgelegt.
Die Logout-Zeit startet immer wieder neu, sobald im aktiven Browser-Fenster geklickt oder eine Eingabe gemacht wurde. Eine Anpassung der Logout-Zeit ist aktuell nicht möglich.
Mit Smartbroker handeln Sie alle gängigen Wertpapiergattungen. (Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs, Zertifikate und Optionsscheine)
Für das Handeln mit Zertifikaten und Optionsscheinen benötigen wir Ihre Unterschrift. Das Formular „Antrag auf Finanztermingeschäftsfähigkeit“ finden Sie im Formularcenter.
Wir bieten folgende Handelsplätze für Sie an: Deutsche Handelsplätze Xetra, Tradegate, Quotrix, Lang & Schwarz, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart sowie Gettex Außerbörslicher Handel Baader Bank, BNP Paribas, Citi, Commerzbank, Deutsche Bank, DZ Bank, Goldman Sachs, HSBC, HVB, ING, JP Morgan, Lang & Schwarz, Morgan Stanley, Société Générale, UBS sowie Vontobel Ausländische Handelsplätze Australien (Sydney Stock Exchange), Belgien, Dänemark, England, Finnland, Frankreich, Hongkong, Italien, Japan, Kanada (TSE, TSX), Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, USA (NYSE, NYSE Amex, NASDAQ) Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Zertifikate auf US-Basiswerte sind bei uns nicht handelbar. Hintergrund sind die seit 01/2017 verschärften US-Regularien nach § 871 (US-Quellensteuer). Damals verankerte die US-Steuerbehörde einen Absatz im Steuergesetz, mit dem sie vermeiden wollte, dass Investoren die Kapitalertragsteuer in den USA umgehen können. Die betroffenen Wertpapiere können weder zum Smartbroker übertragen, noch gekauft werden. Smartbroker prüft zusammen mit unserem Abwickler verschiedene Lösungsoptionen, um die Abbildung zukünftig quellensteuerlich korrekt vornehmen zu können.
Hintergrundinformationen zu diesen US-Regularien finden Sie z.B. unter www.wiwo.de/19242160.html.
Als Smartbroker-Kunden handeln Sie Wertpapiere und Derivate bereits ab 0 Euro – der Preis ist abhängig vom gewählten Anbieter und der Höhe Ihrer Order. Bei Gettex zahlen Sie 0 Euro (ab 500 € Ordervolumen pro Trade), bei Lang & Schwarz
1 Euro (ab 500 € Ordervolumen pro Trade) und bei allen anderen Börsenplätzen 4 Euro zzgl. eventueller Fremdspesen. Über unsere vier Premium-Partner (Morgan Stanley, HSBC, UBS und Vontobel) erhalten Sie Derivate (Zertifikate und Optionsscheine) dauerhaft für 0 Euro im Direkthandel - vorausgesetzt, die Transaktion hat ein Volumen von mindestens 500 Euro. Weitere Informationen zu den Konditionen finden Sie in unserem Preis-Leistungsverzeichnis im Formularcenter.
Die Ausführung der ETF-Sparpläne erfolgt am jeweiligen Handelstag um 09:15 Uhr über Lang & Schwarz.
Weitere Informationen zu unseren Sparplänen finden Sie hier: https://smartbroker.de/sparplan/
Und hier geht es direkt zu unserem Erklärvideo : https://www.youtube.com/watch?v=igjjZuJuoew
Schauen Sie doch einfach unser Erklärvideo an:
Smartbroker bietet derzeit Realtime-Kurse von Tradegate, Lang & Schwarz, Quotrix und Gettex an. Diese sind unbegrenzt.
Für eine taggleiche Weiterleitung Ihres Orderauftrages muss Ihr Auftrag während der jeweiligen Börsenöffnungszeiten bei Smartbroker zur Weiterleitung vorliegen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://youtu.be/xfeCAQ9wWYE?t=877
Bitte beachten Sie, dass wir Aufträge nur annehmen können, wenn diese vollständig und innerhalb der vorgegebenen Weisungsfrist eingereicht werden.
Erforderlich ist eine klare Kundenweisung mit Angabe der:
- Depotnummer
- Name des Auftraggebers
- ISIN
- Stückzahl und
- Kundenunterschrift
Weisungen können per Fax an 089 500 68 699 oder per E-Mail an die im Weisungsformular genannte Mailadresse erteilt werden.
Bereits erteilte Weisungen behalten ihre Gültigkeit.
Handschriftliche Vermerke außerhalb der geforderten Angaben im Rahmen der Weisung, machen diese komplett ungültig.
Sollte es sich bei Ihrer Weisung um eine Zweitweisung handeln, bitten wir Sie um einen zusätzlichen Hinweis.
Der Hinweis darf nicht auf Ihrer Weisung vermerkt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir Aufträge nur annehmen können, wenn diese vollständig und innerhalb der vorgegebenen Weisungsfrist eingereicht werden.
Erforderlich ist eine klare Kundenweisung mit Angabe der:
- Depotnummer
- Name des Auftraggebers
- ISIN
- Stückzahl und
- Kundenunterschrift
Weisungen können per Fax an 089 500 68 699 oder per E-Mail an die im Weisungsformular genannte Mailadresse erteilt werden.
Bereits erteilte Weisungen behalten ihre Gültigkeit.
Handschriftliche Vermerke außerhalb der geforderten Angaben im Rahmen der Weisung, machen diese komplett ungültig.
Weisungen zur Teilnahme an einer Kapitalmaßnahme sind unwiderruflich.
Handschriftliche Vermerke außerhalb der geforderten Angaben im Rahmen der Weisung, machen diese komplett ungültig.
Bei der Platzierung einer Order an den Börsen können diese ein börsenplatzabhängiges Entgelt in Rechnung stellen. Dieses variiert von Börsenplatz zu Börsenplatz. Sowohl die Börsenplatzgebühren und andere externe Gebühren, wie fremde Spesen und Maklercourtage, gehen aus dem Preisverzeichnis der jeweiligen Börsenplätze hervor. An den Handelsplätzen Gettex, Lang & Schwarz und Tradegate entfallen solche fremden Gebühren. Die Preisverzeichnisse der einzelnen Börsen finden Sie in unserem PLV.
Im Falle eines normalen Börsenhandels und der Verwahrung bei Clearstream und den Domestics: nein. Im Zweifelsfall können Sie uns über das Kontaktformular jedoch gern die WKN übermitteln und wir prüfen dies individuell für Sie.
Die aktuelle Marktsituation lässt es zu, dass wir per 1. August 2022 kein Verwahrentgelt für EUR-Einlagen mehr belasten werden.
Bei CHF-Konten erfolgt eine Senkung des Satzes auf 0,25%, die wir sehr gerne rückwirkend ab dem 1. Juli 2022 weitergeben.
Nur beim Eintrag (Kauf) ins Namensregister. Beim Verkauf oder bei einem Depotübertrag fällt diese Gebühr nicht erneut an.
Die aktuelle Marktsituation lässt es zu, dass wir per 1. August 2022 kein Verwahrentgelt für EUR-Einlagen mehr belasten werden.
Aktuell wird Verwahrentgelt nur beim Währungskonto JPY berechnet.
JPY 0,10 % p. a.
Das Verwahrentgelt bei Währungskonten ist nicht von der Einlagenquote abhängig, sondern fällt für alle Tage im Berichtszeitraum an, an denen die Währung auf dem Konto verwahrt wurde.
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise.
Es fällt keine Mehrwertsteuer an.
Das ist nur relevant, wenn Sie es als Kunde des Smartbroker von sich aus veranlassen. Die Quellensteuer wird u.U. bei ausländischen Titeln erhoben. Wenn Sie diese (teil-)erstattet haben möchten, muss eine entsprechende (kostenpflichtige) Erstattung beantragt werden.
Ab dem 01.04.2023 ist der Handel mit Krypto-Zertifikaten nur noch eingeschränkt in Form von Verkäufen von Beständen möglich.
Nein, einen Kauf bietet unsere abwickelnde Partnerbank für diese Wertpapiere derzeit nicht an.
Grundsätzlich können Sie diese jederzeit bei uns verkaufen, auf ein anderes Depot übertragen oder im Depot liegen lassen.
Ja, grundsätzlich ist das möglich. Sie können diese Papiere allerdings bei uns nicht nachkaufen.
Die Jahressteuerdokumente, für das Steuerjahr 2022, wurden Ihnen Mitte März in Ihrem persönlichen Postmanager Ihres Smartbroker-Depots zu Verfügung gestellt.
Für Kunden, die 2022 in mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland (z.B. Consorsbank und DAB BNP Paribas) Geschäftsverbindungen unterhielten, wird im Jahr 2023 für das Steuerjahr 2022 wieder eine bereichsübergreifende, konsolidierte Jahressteuerbescheinigung erstellt. Die konsolidierte Jahressteuerbescheinigung wird ca. Ende April bereitgestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Dokumente in diesem Fall auch in einem anderen persönlichen Postmanager eingestellt werden können.
Der Sparer-Pauschbetrag wurde von 801 € auf 1.000 € und bei zusammen veranlagten Ehegatten von 1.602 € auf 2.000 € erhöht.
Um die technische Umsetzung einfach zu gestalten, werden bereits erteilte Freistellungaufträge prozentual erhöht. Ist ein Freistellungsauftrag in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung erteilt worden, hat der zum Steuerabzug Verpflichtete den Betrag, der im Freistellungsauftrag angegeben ist, um 24,844% zu erhöhen (§ 52 Abs. 43 EStG). Ist in dem Freistellungsauftrag der gesamte Sparer-Pauschbetrag angegeben, ist der Erhöhungsbetrag in voller Höhe zu berücksichtigen.
Ja.
Die Mehrzahl der Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, dass das Recht des ausländischen Staats, Quellensteuer auf Dividenden einzuziehen, auf 15% beschränkt ist. Da in diesen Fällen 15% Quellensteuer auf jeden Fall im Ausland verbleiben, kann diese sogenannte anrechenbare Quellensteuer von der deutschen Kapitalertragsteuer für die Kunden i.d.R. auf Bankenebene automatisch in Abzug gebracht (angerechnet) werden. Es fallen anstatt der üblichen 25%, dann nur noch 10% Kapitalertragsteuer an.
Verlusttöpfe, die von einer anderen Bank ausgewiesen wurden, müssen im Original beim Smartbroker / der DAB eingereicht werden, damit sie hinterlegt werden können.
Die Übertragung eines Verlustverrechnungstopfes ist auch bei der Gesamt-Übertragung eines Depots möglich (Achtung: dies ist nicht möglich, wenn nur einzelne Werte übertragen werden).
Alternativ kann eine Verrechnung über die Einkommensteuererklärung erfolgen. Hierzu ist rechtzeitig eine Verlustbescheinigung bei uns zu beantragen, damit wir Ihnen die Bescheinigung für das laufende Jahr zur Verfügung stellen können.
Die Verluste werden dann innerhalb Ihrer Steuerbescheinigung ausgewiesen, die Sie im Folgejahr erhalten.
Sie finden den Antrag im Depot unter >Verwaltung>Verlustverrechnung >Verlustbescheinigung erstellen/ändern.
Nach Ausstellung einer Verlustbescheinigung kann der darin ausgewiesene Verlust nicht wieder in den Verlusttopf eingestellt werden.
Wird keine Verlustbescheinigung beantragt, wird der Verlusttopf automatisch auf das neue Kalenderjahr übertragen und mit den in diesem Kalenderjahr realisierten abzugspflichtigen Kapitalerträgen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen verrechnet.
Smartbroker verfügt über den sog. QI (Qualified Intermediary)-Status, da wir mit der US-Steuerbehörde IRS einen Vertrag abgeschlossen haben. Unsere Kunden profitieren von dieser Vereinbarung: Wir rechnen die US-Erträge mit dem laut Doppelbesteuerungsabkommen gültigen US-Quellensteuersatz ab, d.h. anstatt 30% werden lediglich 15% US-Quellensteuer fällig. Sie müssen hierfür im Normalfall keine Formulare bei uns einreichen (gilt für Kunden, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ihre Melde- und Versandanschrift in Deutschland haben). Die US-Quellensteuer von 15 % wird von uns in voller Höhe auf die inländische Kapitalertragsteuer für Sie angerechnet.
Sofern Sie einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, können Sie diesen unter > „Reporting >Steuerübersicht > Steuerübersicht anzeigen“ nachvollziehen", jedoch erst, wenn steuerrelevante Buchungen vollzogen wurden. Über den Button „CSV exportieren“ können Sie zusätzlich eine CSV-Datei exportieren.
Für die Einrichtung des Freistellungsauftrag füllen Sie bitte unser PDF-Formular aus. Sie finden das Formular in unserem Formularcenter.
Bitte senden Sie uns den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Freistellungsauftrag an kundenauftrag@smartbroker.de als Anhang oder an die angegebene Fax-Nummer.
Gemäß dem Passus in der Kontoeröffnung zum Thema Kirchensteuer wird die Abfrage zur Kirchensteuer nach einer Wartefrist von drei Monaten nach Kontoeröffnung aus Anlass der Begründung der Geschäftsbeziehung gemacht. Falls innerhalb der Wartefrist bereits steuerrelevante Umsätze stattgefunden haben, kann das abgerufene Kirchensteuermerkmal für das laufende Kalenderjahr nicht mehr berücksichtigt werden. In diesem Fall müssen die Kunden die Wertpapiertransaktionen bei der Einkommenssteuer nachreichen und im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung nachversteuern. Ab dem 01.01. des Folgejahres stimmt dann das Kirchensteuermerkmal.
Sie finden Ihre aktuellen Steuerinformationen unter > „Reporting > Steuerübersicht > Steuerübersicht anzeigen > Steuerdetails suchen“.
Über den Button „CSV exportieren“ können Sie zusätzlich eine CSV-Datei exportieren.
· Verwahrentgelt gibt es aktuell nur noch beim Währungskonto JPY
· Verwahrgebühr für XETRA Gold bei Kontoeröffnung vor dem 01.04.2011
· Überweisungsgebühren f. beleghafte Überweisungen (neu EUR 5) und telegrafische Überweisungen (neu EUR 10) bei Kontoeröffnungen vor dem 01.01.2020
· Überweisungsgebühren f. beleghafte Überweisungen (neu EUR 15), telegrafische Überweisungen (neu EUR 25) und Auslandszahlungen (neu min. 25 EUR) bei Kontoeröffnungen vor dem 01.07.2021
Die aktuell gültigen AGB/PLV finden Sie auf unserer Website unter: https://b2b.dab-bank.de/agb-plv
Bei Änderungen der AGB / des PLV erhalten Sie immer eine Übersicht der jeweiligen Anpassungen auf dem vereinbarten Versandweg, d.h. in Ihrem Postmanager oder per Post. Die aktuellen Anpassungen und Änderungen hat Ihnen die DAB auf der Homepage unter:
https://b2b.dab-bank.de/agb-plv
übersichtlich in einer Gegenüberstellung „alt – neu“ zusammengefasst.
Bisher war es so, dass Ihre Zustimmung zu Änderungen in den Bedingungen und Preisen als erteilt galt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten abgelehnt haben (Zustimmungsfiktion). Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 27. April 2021 diese Regelung für unwirksam erklärt. Das bedeutet: Ab sofort benötigen wir für bestimmte Änderungen in AGB und PLV Ihre ausdrückliche Zustimmung.
Bislang war es gängige Praxis und somit auch Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Kunden Änderungen von Bedingungen und Preisen nicht aktiv zustimmen müssen. Die Zustimmung galt als erteilt, wenn ein Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen hat (Zustimmungsfiktion).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 die Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten zur Änderung von Bedingungstexten und Entgelten für unwirksam erklärt (Az. XI ZR 26/20) und damit entschieden, dass die Methode der „Zustimmungsfiktion“ bei AGB- und PLV-Änderungen unzulässig ist. AGB- und PLV-Änderungen sind demnach unwirksam, wenn der Kunde nur durch Schweigen zugestimmt hat.
Eine technische Ablehnungsmöglichkeit ist weder für den Finanzintermediär noch für den Endkunden möglich.
Eine Ablehnung ist somit nur telefonisch oder schriftlich möglich. Auf Basis eines veralteten Vertragsstandes kann die Bank die Geschäftsbeziehung langfristig allerdings nicht weiterführen.
Sofern es sich um zustimmungspflichtige Änderungen handelt, wird die Bank die Zustimmung der Intermediäre oder der Kunden einholen. Dies ist z.B. bei Preisänderungen von "dauerhaft in Anspruch genommenen Dienstleistungen" oder dem Zahlungsverkehr der Fall.
Endkunden finden unter folgendem Link die notwendigen Informationen:
https://b2b.dab-bank.de/dabbnpparibas/Endkunden/Service-Infos/Aktuelles/AGB-PLV-Zustimmung/
Für die Änderung bestimmter Vertragsbedingungen muss die DAB BNP Paribas Ihre Zustimmung einholen. Konkret passiert das über eine Änderung in den AGB/PLV. Über neue Versionen von AGB und PLV informiert die DAB BNP Paribas Sie wie gewohnt in Ihrem Postmanager oder per Post.
Die Zustimmung gilt für alle Konten bei denen Sie Kontoinhaber und/oder gesetzlicher Vertreter sind. Sie müssen nicht für jedes einzelne Konto zustimmen.
Die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters ist ausreichend. Sie als gesetzlicher Vertreter loggen sich auf Ihrem Konto ein und stimmen zu. Die Zustimmung wird dann für das eigene Konto und das Konto des Minderjährigen gespeichert.
1. Einloggen über www.smartbroker.de
2. Im Menü -> Reporting anklicken
3. Im Untermenü auf -> Portfolioübersicht anklicken
4. Bei „Von“ und „Bis“ das Start- und das Enddatum einstellen
5. Auf -> Erstellen > klicken = ein PDF wird erstellt.
Selbstverständlich erhalten Sie in Ihrem Smartbroker-Kunden-Portal über Ihren Online-Postmanager eine Einladung zu den jeweiligen Hauptversammlungen. Mit dem beigefügten Weisungsformular können Sie Ihre Eintrittskarten ordern. Ein Webself-Service steht hier noch nicht zur Verfügung, d.h. Sie müssen derzeit das Weisungsformular als Scan per E-Mail oder per Fax einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Eintrittskartenbestellung erst ab dem Record Date möglich ist. Der Record Date liegt 21 Tage vor der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft und besagt, wer an der Hauptversammlung abstimmen darf.